Presbyteriumswahl
Presbyteriumswahl 2024 - was sollte man wissen?
Am 18. Februar 2024 findet die nächste Wahl des Presbyteriums statt. Bis zum Wahlsonntag ist zwar noch reichlich Zeit, doch das Presbyterium hat bereits mit den ersten Vorbereitungen begonnen: So mussten bereits erste grundlegende Beschlüsse gefasst werden.
Die Evangelische Kirche im Rheinland verbindet unter dem Motto „Ich steh zur Wahl“ – „Ich geh zur Wahl“ zwei Kampagnen. So steht erst die Suche nach Kandidierenden im Vordergrund und anschließend wird für die Stimmabgabe unter den Gemeindegliedern geworben. Im Protestanten werden wir über die jeweils aktuell anstehenden Themen berichten.
Das Presbyterium hat in seiner Februarsitzung das sogenannte „kombinierte Verfahren“ beschlossen. Damit können alle Gemeindeglieder neben der Stimmabgabe im Wahllokal oder per Brief erstmals auch digital abstimmen. Bei diesem Verfahren erhalten Gemeindemitglieder erstmals mit ihrer Wahlbenachrichtigung auch einen persönlichen Zugangscode, um den Stimmzettel digital auszufüllen. Online kann die Stimme zwischen dem 22. Januar und 11. Februar 2024 abgegeben werden. Diese Form der Wahlbeteiligung hat schon in anderen Landeskirchen viele Menschen angesprochen, so dass im Schnitt eine etwa 10 Prozent höhere Wahlbeteiligung den neu gewählten Presbytern stärkeren Rückhalt in der Wählerschaft gesichert hat.
In der Zeit vom 4. bis zum 15. Juni 2023 können Mitglieder unserer Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Im Anschluss erfolgt dann die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Ziel der Feststellung der vorläufigen Vorschlagsliste. Sollte es zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens kommen, ist dieses bis zum 18.08.2023 abzuschließen, weil bereits ab 10.09.2023 die vorläufigen Vorschlagslisten abgekündigt werden müssen. In der Gemeindeversammlung am 20.09.2023 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Niederseßmar erfolgt die Vorstellung der Kandidierenden. Ferner besteht durch die Gemeindeversammlung die Möglichkeit, neue Kandidaten und Kandidatinnen zu berufen.
Es bleibt also spannend. Weitere Informationen können Sie dem Flyer hier entnehmen.
Was macht ein(e) Presbyter(in)?
Die Leitung einer Kirchengemeinde liegt beim Presbyterium. Mitglieder des Presbyteriums sind die ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbyter, eine Pfarrerin oder ein Pfarrer und die gewählten Mitarbeitenden. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus.
Wer kann Presbyter werden?
Wählbar sind Personen, die zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 75 Jahre sowie konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sind. Sie müssen im Übrigen wahlberechtigt sein. Wer mit einem Mitglied des Presbyteriums verheiratet ist, in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert ist, kann nicht Mitglied dieses Presbyteriums sein.
Welche Aufgaben gehören dazu?
Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene.
In unserer Gemeinde übernehmen Presbyterinnen und Presbyter vielfach auch Lektorendienste im Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.
Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen dabei mitzumachen. Nach der Wahl werden Presbyterinnen und Presbyter in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.
Wie viel Aufwand bedeutet das?
Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen.
Doch sollte man sich abschrecken lassen, denn die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig und nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten. Hierfür gibt es Ausschüsse oder Beauftragungen, die diese Inhalte für das Gremium aufbereiten.
Welche Unterstützung gibt es?
Alle Mitglieder des Presbyteriums haben Anspruch auf vollständige und umfassende Informationen, die sie für die Ausübung ihres Dienstes brauchen. Hierfür steht ihnen z. B. die Nutzung des Intranets der Landeskirche zur Verfügung. Neben der Einrichtung eines persönlichen E-Mail-Postfachs sind dort viele weitere hilfreiche Informationen zu finden. Die Presbyterinnen und Presbyter arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Auslagenerstattung wie Fahrtkosten, Kinder betreuungskosten, Porto und Telefonkosten. Außerdem werden als Unterstützung für die neuen Aufgaben im Presbyterium verschiedene Fortbildungen angeboten.
Vielleicht haben die Beschreibungen Ihr Interesse geweckt. Vielleicht kennen Sie eine Person aus unserer Gemeinde, die Sie sich gut im Presbyterium vorstellen können. Dann reichen Sie bitte den schriftlichen Vorschlag vom 04.06. bis 15.06.2023 bei einem Mitglied des Presbyteriums oder beim Verwaltungsamt ein.
Auch wenn die Beschreibungen eher trocken klingen, ist die Arbeit an Gottes neuer Welt alles andere als eintönig. Hier wird argumentiert, gerungen, gelacht, getrauert, gebetet und geplant. Unsere Gemeinde freut sich auf die Gaben und Kompetenzen, die mit jeder Kandidatur eingebracht werden.